Freitag, 15. August 2008

Rußlandreisen: Bei Schulden keine Visa

Wer bei einer Reise nach Rußland eine Strafe, etwa für zu schnelles Fahren, nicht bezahlt hat, könnte Probleme beim Beantragen des nächsten Visums bekommen. Laut einer Meldung der "Izvestija" hat sich die Praxis, Staatsbürgern, die beispielsweise mit der Zahlung ihrer Alimente im Rückstand sind, die Ausreise zu verweigern, bewährt. Dieses Mittel auf Ausländer anzuwenden, läßt das russische Gesetz nicht zu, jedoch kann diesen in Zukunft die Wiedereinreise verwehrt werden. In erster Linie soll die geplante Maßnahme auf Gastarbeiter aus den GUS-Staaten zielen.

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